187 Z. 18 ff.). Auf Vorhalt, dass er beobachtet worden sei, wie er die E.________(Lokal) eine halbe Stunde zuvor betreten und fünf Minuten danach wieder verlassen habe, erklärte er, dort gewesen zu sein, um «einen zu rauchen» (pag. 187 Z. 57 ff.). Er gab jedoch an, das Marihuana bereits vor Betreten der Bar in seinem Besitz gehabt zu haben (pag. 187 Z. 63 f.; pag. 188 Z. 77 f.) und dieses im U.________ (Lokal) gekauft zu haben (pag. 188 Z. 77 f.). R.________ wurde ebenfalls angehalten und polizeilich befragt. Er bestätigte übereinstimmend, das bei ihm sichergestellte Marihuana von seinem Kollegen S.________ erhalten zu haben (pag.