näher in den Fokus. Dies wurde anlässlich des ersten Termins der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erkannt und so wurden umgehend entsprechende Massnahmen getroffen (Abtrennung des Verfahrens gegen den Beschuldigten, pag. 689; mehrfache Ausschreibung der beiden Zeugen im RIPOL / SIS, pag. 772 f., 775 f., 801 f., 804 f.). Damit wurde behördenseitig der bundesgerichtli-