Die Sache wurde polizeiseitig umgehend an die Hand genommen und nach der Aufnahme der Erstaussagen eine weitere Einvernahme auf den 2. November 2020 anberaumt. Es darf nicht vergessen werden, dass die Polizei in dieser Sache sofort sehr umfangreiche und zeitintensive Ermittlungen mit diversen Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Auswertungsaufträgen etc. tätigte (vgl. Berichtsrapport, pag. 20 ff.). Zudem musste – eben gerade für die Wahrung der Parteiöffentlichkeit – eine Terminabsprache mit der Verteidigung erfolgen (vgl. pag. 849 f.). All dies spricht gegen eine realistische Verwirklichung einer sofortigen parteiöffentlichen Einvernahme nur wenig später. Dass die Polizei die Einvernahme