Befragt wurde zudem zu einem relativ einfachen Sachverhalt. Der Kanton Bern ist bekanntlich zweisprachig. Für Mitarbeitende der Kantonspolizei Bern sind Grundkenntnisse der französischen Sprache Voraussetzung (mind. Niveau A1-A2). Hinweise auf Missverständnisse bei den konkreten Befragungen liegen nicht vor. Es ist zutreffend, dass sowohl Q.________ als auch P.________ ein Bundesasylzentrum als Wohnadresse angaben.