11 Pflichten belehrt und abschliessend eine Verzeigung und die Möglichkeit eines Strafbefehls in Aussicht gestellt (pag. 194 f.; pag. 196 f.). Bei beiden wurde Französisch als Verhandlungssprache vermerkt und zumindest bei P.________ angekreuzt, dass die Einvernahme auch in dieser Sprache erfolge (pag. 196). Dass das Kreuz bei Q.________ fehlt, dürfte ein Versehen sein, gibt es doch keinerlei Hinweise, dass die Befragung in einer anderen Sprache durchgeführt wurde als Französisch (Muttersprache war Arabisch).