9 Die Rüge der Verteidigung ist unbegründet. Auf die Ergebnisse der Hausdurchsuchung und die darauf gestützten Folgebeweise kann abgestützt werden. 9.3 Verwertbarkeit der Aussagen von Q.________ und P.________ 9.3.1 Vorbringen des Beschuldigten Bereits mit Eingabe vom 15. Februar 2022 hatte die Verteidigung angekündigt, dass sie die Aussagen der beiden Auskunftspersonen ohne Wahrung des Konfrontationsrechts, d.h. ohne parteiöffentliche Einvernahme durch das Gericht, als unverwertbar erachte (pag.