8 ist auch die Voraussetzung zur Eröffnung eines Strafverfahrens und kann sich aus Informationen und Berichten der Polizei, aus der Strafanzeige oder aus den eigenen Feststellungen der Staatsanwaltschaft ergeben (Art. 309 Abs. 1 Bst. a StPO). Der notwendige Verdachtsgrad bemisst sich gemäss Botschaft zur StPO nach der Eingriffsschwere der jeweiligen Massnahme (BBl 2006 1085, 1216). Dem Berichtsrapport vom 19. Oktober 2020 ist einleitend zu entnehmen, dass die Polizei Meldungen aus der Bevölkerung erhalten habe, wonach in der E.________(Lokal) Marihuana (THC >1%) verkauft werde. Aufgrund dieser Infor-