9. Beweismittel 9.1 Objektive und subjektive Beweismittel Die Vorinstanz hat die objektiven und subjektiven Beweismittel korrekt aufgelistet. (pag. 877), darauf kann verwiesen werden. Ergänzend liegen der Kammer die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung vor (pag. 974 ff.). Auf eine Zusammenfassung dieser Aussagen wird verzichtet, stattdessen wird bei der nachfolgenden Beweiswürdigung punktuell darauf eingegangen. 9.2 Zulässigkeit der Hausdurchsuchung und Verwertbarkeit der Folgebeweise