I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist der Verzicht auf den Widerruf des mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. Oktober 2019 für eine Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 50.00 gewährten bedingten Vollzugs inkl. Nichtausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).