___ als Zeuge einzuvernehmen. Zur Begründung verwies er auf die Berufungserklärung und führte ergänzend aus, dass F.________ durch H.________ und I.________ selbst des Dealens bezichtigt worden sei (pag. 972). Eventualiter werde die Einvernahme einer der Polizeibeamten J.________, K.________ oder L.________ als Zeugen beantragt. Diese hätten die erste Einvernahme mit F.________ vom 15. Oktober 2020 durchgeführt und seien dazu zu befragen, ob sie ihm bereits bei dieser Einvernahme Fotos des Beschuldigten und M.________ vorgelegt hätten. Bei einer solchen informellen Fotogegenüberstellung handle es sich um eine übliche Vorgehensweise der Polizei.