3 Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 14. Mai 2025 (pag. 960 ff.), und ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 30. Mai 2025 (pag. 964 ff.), über den Beschuldigten eingeholt. An der oberinstanzlichen Verhandlung wiederholte der Verteidiger vorfragenweise seinen Antrag, F.________ als Zeuge einzuvernehmen.