Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 7'600.80. [Gebührentabelle] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 6'800.80. III. 1. Auf den Widerruf des mit Urteil vom 10. Oktober 2019 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 50.00 wird verzichtet. 2. Für das Widerrufsverfahren werden keine Kosten ausgeschieden.