135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 528.35, besteht keine Rückzahlungspflicht. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ verbleibt in Sicherheitshaft. Für die Begründung wird auf den separaten Beschluss vom 4. April 2025 verwiesen. 2. Das DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. c und h DNA-Profil-Gesetz).