1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1208 Tagen (von 14. Dezember 2021 bis 4. April 2025) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 21'548.90. 4. Zur Bezahlung von 4/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 6'400.00, ausmachend CHF 5'120.00. IV.