Die Vorinstanz ging von einer Basisgenugtuung von CHF 10'000.00 aus. Zur Begründung führte sie aus, es sei zu mehrfachem ungeschütztem vaginalem und oralem Verkehr gegen den Willen der Privatklägerin gekommen, aber es sei keine besondere Brutalität bzw. Gewalt angewendet worden und die Dauer des Missbrauchs habe sich auf eine Woche beschränkt. Hingegen rechtfertige sich eine Er-