Die bereits vorbestehenden psychischen Probleme der Privatklägerin verschlechterten sich nach den Übergriffen drastisch, sie war massiv eingeschüchtert und traumatisiert, litt mithin an einer post-traumatischen Belastungsstörung. Sie hatte starke Angst, der Beschuldigte könne wieder vor ihrer Türe stehen und ihr etwas antun. Ausser zur Arbeit traute sie sich kaum mehr nach draussen aus Angst, er könnte vor ihr auftauchen oder es könnte ihr noch einmal dasselbe passieren.