erklärt und aufgrund dieser schweren Delikte zu einer langen Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Verschulden wiegt zwar mit Blick auf die einzelnen Tatbegehungen jeweils noch leicht, der Beschuldigte hat sein Opfer aber wiederholt und innert weniger Tagen sowohl psychisch als auch physisch massiv missbraucht. Eine Rückfallgefahr ist zudem insbesondere aufgrund der fehlenden Einsicht und Reue sowie aufgrund der Täterpersönlichkeit als gegeben zu erachten.