53 ne schwere Verletzung hoher Rechtsgüter wie bspw. die körperliche Unversehrtheit beschlägt (Urteil des Bundesgerichts 6B_205/2023 vom 17. August 2023 E. 1.2.2 mit weiteren Hinweisen). Betreffend die Dauer der obligatorischen Landesverweisung sieht Art. 66a Abs. 1 StGB einen Rahmen von 5 bis 15 Jahren vor.