Am 14.12.2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten (pag. 879 ff.). Zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts wurde mit Beschluss vom 13.02.2023 die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die Rechtshängigkeit an sie zurückübertragen und das hängige Verfahren sistiert (pag. 937 f.). Nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit reichte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift erneut am 13.03.2023 bei Gericht ein (pag. 979 ff.). Das Verfahren wurde am 10.05.2023 wiederaufgenommen und die Parteien wurden zur Hauptverhandlung vom 19.-20.10.2023 vorgeladen (pag. 1016 ff.).