Mit Schreiben vom 05.08.2022 beantragte die Vertretung der Privatklägerin die rechtshilfeweise Einvernahme von U.________ (pag. 860 f.). Die Beweisanträge wurden am 19.08.2022 gutgeheissen und die entsprechenden Rechtshilfeersuchen wurden nach Deutschland zugestellt (pag. 862). Am 25.10.2022 wurde die Protokolle der rechtshilfeweisen Zeugenbefragungen an die Parteien zugestellt (pag. 863). Am 14.12.2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten (pag.