24. Strafminderung zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebots 24.1 Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zum Beschleunigungsgebot zutreffend wie folgt festgehalten (pag. 1380 f., S. 90 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss Art. 6 Ziff. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) und Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) hat ein Beschuldigter das Recht, dass eine gegen ihn gerichtete Anklage innert angemessener Frist verhandelt und beurteilt wird.