I.1.5 der Anklageschrift Die zweite versuchte Vergewaltigung fand auf dem Bett des Beschuldigten statt und der Akt wäre unter Ausnützung der physischen Überlegenheit vollzogen worden, hätte die Privatklägerin nicht auf ein Dönerpapier aufmerksam gemacht und dem Beschuldigten damit die «Stimmung» resp. Lust auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr verdorben. Zu berücksichtigen ist, dass die Privatklägerin gewaltvoll auf das Bett gestossen und mit dem ganzen Körpergewicht des Beschuldigten blockiert wurde, wobei er ihr Gesicht in die Matratze drückte. Der Beschuldigte wendete damit erhebliche Gewalt an.