46 21.2 Versuchte Vergewaltigungen gemäss Ziff. I.1.2 der Anklageschrift Der Vorfall unter der Dusche fand unmittelbar im Anschluss an die erste, grobe und unter Einsatz von Gewalt erfolgte Vergewaltigung statt, wobei die Privatklägerin noch starke Schmerzen hatte und kaum gehen konnte. Obwohl dies dem Beschuldigten bewusst war und die Privatklägerin zudem noch weinte, beorderte der Beschuldigte sie zu sich in die Dusche, wo er erneut den Geschlechtsverkehr an ihr vollziehen wollte, was ihm einzig aufgrund des Grössenunterschieds nicht gelang.