Die Privatklägerin teilte ihm mit, dass sie Schmerzen habe und nicht mehr könne. Dennoch zog er ihren Kopf an den Haaren zunächst auf seine Brust und drückte ihren Kopf anschliessend so lange gegen seinen Penis, bis die Privatklägerin diesen widerwillig in den Mund nahm. Er schlug ihr mehrmals gegen die Wange, währenddessen er weiter an seinem Penis rieb. Anschliessend zog er den Kopf der Privatklägerin nach hinten, ejakulierte ihr in den Mund und zwang sie unter Androhung von Konsequenzen, sein Sperma zu schlucken. In Bezug auf den zweiten Vorfall nach Ziff.