Er bedrängte die Privatklägerin psychisch und setzte sie u.a. damit unter Druck, dass er sie nicht nach Hause gehen lassen werde und dass er bereits viel Geld für ihre Reise nach Deutschland ausgegeben habe, er jetzt ihre Familie sei und sie anfangen müsse, anders zu denken und länger in Deutschland bleiben müsse, wobei er wusste, dass die Privatklägerin eine ängstliche und bereits psychisch angeschlagene Person ist. Während ihrer ganzen Aufenthaltsdauer kontrollierte er die Privatklägerin tagsüber in seiner Wohnung, indem er sie von seiner Arbeit aus regelmässig, teilweise alle 10 Minuten, anrief, Nachrichten oder Sprachnachrichten sandte und von der Privatklägerin verlangte, dass