16. Subsumtion 16.1 Mehrfache Vergewaltigung (Ziff. I.1.1 und I.1.3 der Anklageschrift) Dem Beweisergebnis folgend vollzog der Beschuldigte zweifach den Geschlechtsverkehr an der Privatklägerin. Diese wehrte sich beim ersten Übergriff körperlich, indem sie sich wegdrehte, die Beine zusammenzog bzw. zusammendrückte und ineinander verhakte sowie durch Beissen und Kratzen des Beschuldigten. Während dem Vorfall teilte sie ihm auch mit, dass sie Schmerzen habe. Damit gab sie dem Beschuldigten klar zu erkennen, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht ein-