IV. Rechtliche Würdigung 14. Anwendbares Recht Die angeklagten Vorfälle fanden allesamt im Dezember 2021 und damit vor Einführung des neuen Sexualstrafrechts am 1. Juli 2024 statt. Da das neue Recht nicht milder ist, finden die altrechtlichen Bestimmungen von Art. 190 und Art. 189 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (aStGB; SR 311.0) Anwendung.