Rücken drehte, wobei die Privatklägerin den Beschuldigten auf ein angeblich blutiges Taschentuch im Bett aufmerksam machte, wodurch dieser von ihr abliess und sagte, sie habe dadurch die Stimmung kaputt gemacht (Versuch; Ziff. I.1.5 der Anklageschrift); - am Abend des 12. Dezembers 2021 im Bett im Wohnzimmer des Beschuldigten, als der Beschuldigte die Privatklägerin, nach dem hiervor aufgeführten versuchten Geschlechtsverkehr am Abend des 12. Dezembers 2021, bei welchem