schlug und er sich schliesslich selber bis zum Orgasmus an seinem Penis rieb, den Kopf der Privatklägerin nach hinten zog und ihr in den Mund ejakulierte und sie unter Androhung von Konsequenzen zwang, sein Sperma zu schlucken (Ziff. I.2.1 der Anklageschrift); - am Abend des 12. Dezembers 2021 im Bett im Wohnzimmer des Beschuldigten, als der Beschuldigte die Privatklägerin an den Armen von der Küche ins Wohnzimmer zerrte und sie aufs Bett schubste, wo diese auf dem Bauch landete und er sich auf sie fallen liess und er schliesslich seine rechte Hand unter ihre Unterhose schob und anfing an ihrer Vagina zu reiben und sie später auf den