ihr aufgrund der Kräfteverhältnisse nicht gelang und der Beschuldigte sie in der Folge auf den Bauch drehte und ein weiteres Mal, ohne Kondom, vaginal mit seinem Penis von hinten eindrang und sie gleichzeitig mit der einen Hand zu sich heranzog, wobei die Privatklägerin während und nach diesen sexuellen Handlungen grosse Schmerzen im Vaginalbereich hatte und der Beschuldigte umso heftiger in sie eindrang, je mehr sich die Privatklägerin wehrte (Ziff. I.1.1 der Anklageschrift); - ebenfalls am Abend des 10. Dezembers 2021 in der Dusche des Beschuldigten, als dieser nach dem oben ausgeführten Geschlechtsverkehr mit der Privat-