rer Vagina rieb, sie sich wieder wegdrehen wollte und er sie weiter daran hinderte und er schliesslich einen Finger in ihre Vagina einführte und hin und her bewegte, was der Privatklägerin Schmerzen bereitete und sie ihm dies mitteilte, er den Finger herausnahm und die Privatklägerin an deren Hüften zu sich zog und seinen Penis, ohne Kondom, in ihre Vagina einführte, wobei sich die Privatklägerin körperlich dagegen zur Wehr setzte, den Beschuldigten kratzte, versuchte sich wegzudrehen, die Beine zu schliessen und zu überkreuzen, was