ten, als dieser die Privatklägerin zuerst am Oberkörper zu streicheln begann und diese versuchte von ihm wegzukommen, er sie zurückzog und weitermachte und sie mit der Zunge am Hals ablecken wollte und ihr schliesslich die Unterhosen auszog und versuchte mit einem Arm ihre Beine auseinanderzudrücken, was aufgrund der Gegenwehr der Privatklägerin nicht gelang und er schliesslich ihre Beine mit seinem ganzen Körper auseinanderdrückte, wobei die Privatklägerin dabei auf dem Rücken lag und versuchte sich wegzudrehen und er sein Knie zwischen ihre Beine drückte und mit seiner Hand heftig an ih-