liche und bereits psychisch angeschlagene Person ist und er die Privatklägerin während deren ganzen Aufenthaltsdauer in seiner Wohnung tagsüber kontrollierte, indem er sie von seiner Arbeit aus regelmässig, teilweise alle 10 Minuten, anrief, Nachrichten oder Sprachnachrichten sandte und von der Privatklägerin verlangte, dass sie sich in seiner Anwesenheit nur in Unterhosen bekleidet in der Wohnung aufhalte und er die Privatklägerin schliesslich mehrmals zusätzlich mit körperlicher Gewalt widerstandsunfähig machte, so insbesondere: - am Abend des 10. Dezembers 2021 im Bett im Wohnzimmer des Beschuldig-