Überdies zwang er sie zwei Mal zum Oralverkehr. Dies alles indem er der Privatklägerin zuerst verbot ihre Medikamente gegen Depressionen und ihre Schlaftabletten zu nehmen, wodurch es dieser zunehmend psychisch schlechter ging, er die Privatklägerin psychisch bedrängte und u.a. damit unter Druck setzte, dass er sie nicht nach Hause gehen lassen werde und dass er bereits viel Geld für ihre Reise nach Deutschland ausgegeben habe, er jetzt ihre Familie sei und sie anfangen müsse, anders zu denken und länger in Deutschland bleiben müsse, wobei er wusste, dass die Privatklägerin eine ängst-