13. Gesamtwürdigung und Beweisergebnis Zusammengefasst erachtet die Kammer den Anklagesachverhalt mit den hiervor ausgeführten Präzisierungen wie folgt als erstellt: Während die Privatklägerin vom 7. bis 13. Dezember 2021 beim Beschuldigten in F.________(Ortschaft in Deutschland) zu Besuch war, vollzog der Beschuldigte zwei Mal gegen den verbalen, konkludenten und ausdrücklichen Willen der Privatklägerin, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, diesen dennoch an ihr bzw. versuchte zusätzlich zwei Mal, diesen zu vollziehen. Überdies zwang er sie zwei Mal zum Oralverkehr.