Zu erwähnen ist im Übrigen, dass das diesbezüglich in Deutschland geführte Verfahren wegen Vergewaltigung gemäss Schreiben der Staatsanwaltschaft F.________ vom 2. Mai 2023 eingestellt wurde (vgl. pag. 1549). Insgesamt stützen die Aussagen der weiteren Personen, soweit darauf abgestellt werden kann, die Aussagen der Privatklägerin und zeigen bei ihr eine deutliche Verhaltensveränderung während ihres Aufenthalts beim Beschuldigten auf. Insofern ist davon auszugehen, dass zwischen ihr und dem Beschuldigten tatsächlich – wie von der Privatklägerin bereits glaubhaft vorgebracht – etwas Schlimmes passiert sein musste.