23:56 und Min. 29:48]). Damit sind die Aussagen von K.________ insgesamt als beschönigend und unglaubhaft anzusehen und es kann nicht auf diese abgestellt werden. U.________, die Ex-Freundin des Beschuldigten, gab an, sie habe den Beschuldigten über Discord kennengelernt (pag. 321), sie hätten sich persönlich getroffen und seien rund zwei Monate zusammen in seiner Wohnung in einer Beziehung gewesen. Anfangs sei die Beziehung normal gewesen, bis der Beschuldigte besitzergreifend geworden sei. Nach rund zwei Wochen habe er sie kontrolliert, indem er sie