_, der Freund des Beschuldigten, machte Angaben zugunsten des Beschuldigten (vgl. pag. 419 ff.). Er war am Mittwoch, 8. Dezember 2021 beim Beschuldigten zu Besuch (pag. 424) und schilderte, dass die Privatklägerin glücklich gewesen sei (pag. 425). Zumal zu diesem Zeitpunkt noch kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hatte, sind diese Aussagen nur wenig hilfreich. Auf Frage, was er zu den Vorwürfen gegen den Beschuldigten sagen könne, gab er zunächst eine ausweichende Antwort (vgl. pag. 427). Später meinte er, es sei absolut unmöglich, dass es durch den Beschuldigten zu mehreren Vergewaltigungen der Privatklägerin gekommen sei. Der Beschuldigte sei absolut nicht der Typ dafür (pag.