Z. 224 ff.). Es erscheint der Kammer durchaus nachvollziehbar, dass die Privatklägerin, welche ein inniges Verhältnis zu ihrem Vater hat, ihm nicht die ganze Wahrheit erzählt hat bzw. die Taten ihm gegenüber bagatellisierte. Sie hat sich offensichtlich sehr dafür geschämt, was passiert war (vgl. pag. 250 Z. 177; pag. 297 Z. 56) und gab auch an, sie sei dumm gewesen, weil sie jemandem vertraut habe, dem sie nicht hätte vertrauen sollen (pag. 1083 Z. 31 ff.). Ihr Vater hält denn auch dafür, dass sie die Geschichte sicherlich nicht erfunden habe. Wenn sie so reagiere, dann habe sie etwas erlebt, was nicht gut sei. Er wisse einfach nicht, wie man ohne Gewalt so etwas erreiche (pag.