32 Hause kommen könne, sie würde es nicht mehr aushalten (pag. 353 Z. 160 ff.). Sie sei eher zornig gewesen, als sie ihm nach ihrer Rückkehr aus Deutschland Episoden erzählt habe (pag. 353 Z. 174 ff.). Als der Beschuldigte am Dienstagabend, 14. Dezember 2021, vor der Türe stand, sei seine Tochter sehr nervös und auch ängstlich gewesen (pag. 354 Z. 206 ff.). Diesbezüglich decken sich seine Aussagen mit denjenigen der weiteren Beteiligten, welche ebenfalls ein ängstliches Verhalten bei der Privatklägerin wahrnahmen.