Ort waren. Dennoch sind ihre Aussagen in Bezug auf das veränderte Verhalten der Privatklägerin nach der Rückkehr aus Deutschland von nicht unwesentlicher Relevanz. Der Vater der Privatklägerin schilderte, dass es sich zwischen seiner Tochter und dem Beschuldigten am Montagabend, 6. Dezember 2021, nach einer lockeren Stimmung angehört habe (pag. 351 Z. 74 f.). Als seine Tochter beim Beschuldigten gewesen sei, habe er das Gefühl gehabt, dass es ihr mental nicht gut gehe. Sie habe auch häufig geweint am Telefon (pag. 353 Z. 150 f.). Das letzte Gespräch sei am Sonntag gewesen. Sie habe geweint und gesagt, sie sei froh, dass sie nach