442 Z. 324). Im Übrigen erachtet es die Kammer als kaum nachvollziehbar, dass der Beschuldigte und die Privatklägerin – welche gemäss Darstellung des Beschuldigten frisch verliebt und erst seit wenigen Tagen in einer Beziehung waren – ihre ersten sexuellen Kontakte derart Schritt für Schritt durchgehen und vorbesprechen würden. Ist der sexuelle Kontakt