449 Z. 686 ff.). Zur Art der sexuellen Kontakte gibt sich der Beschuldigte in seiner Ersteinvernahme demgegenüber eher wortkarg. So beschrieb er bspw. in Bezug auf den ersten Geschlechtsverkehr einzig, sie habe «den ersten Step» gemacht und damit die Initiative ergriffen (pag. 441 Z. 304). Einzelheiten zum vollzogenen Geschlechtsverkehr lässt er zu Beginn vollständig weg. Am Folgetag habe sie ihm dann gesagt, er solle vorsichtig sein, da sie kaum noch gehen könne (pag. 442 Z. 335). Diese Auslassungen muten für den ansonsten wortfreudigen Beschuldig-