Das von ihr geschilderte Verhalten des Beschuldigten lässt sich ohne weiteres mit seinen hiervor bereits festgestellten Charakterzügen in Einklang bringen (vgl. E. III.12.1 hiervor). Er kontrollierte die Privatklägerin und wollte sie zweifellos dazu bringen, bei ihm in Deutschland zu bleiben, wozu er sie stark unter Druck setzte. Zudem schildert die Privatklägerin eigene psychische Vorgänge. So sagt sie aus, sie habe Panik bekommen und Angst gehabt, dass wenn sie sich zur Wehr setze, er sie nie mehr nach Hause gehen lasse (pag. 254 Z. 397 ff.). Oder wenn sie sagt, sie habe sich während des Übergriffs hilflos und extrem «verarscht» gefühlt (pag.