glaubhafter. Auch in Bezug auf das Unterdrucksetzen hielt die Privatklägerin detailliert, nachvollziehbar und somit glaubhaft fest, es sei das ganze Verhalten des Beschuldigten gewesen, also die ganzen Einschüchterungen und das «drauf einreden», dass sie falsch denke und bei ihr nicht alles richtig sei, sie nicht normal sei noch zu Hause zu wohnen. Weiter auch, dass sie ihre Medikamente nicht nehmen müsse und die Hälfte dessen, was die Psychologen sagen würden, ohnehin nicht stimme. Zudem noch, dass sie zusammenleben würden und er ihr das ganze Leben bezahlen würde und mit ihr Kinder haben werde (pag. 291 Z. 1134 ff.).