Ein weiteres solches Detail ist in ihrer Schilderung, wie es zum ersten Geschlechtsverkehr kam, zu finden: Sie habe noch etwas auf ihrem Mobiltelefon rumgedrückt. Er habe angefangen, sie zu streicheln. Er habe zuerst ihren rechten Arm gestreichelt. Sie sei auf ihrer linken Seite mit dem Rücken zu ihm gelegen (pag. 252 Z. 291 ff.). Zum Kerngeschehen führt die Privatklägerin zusätzlich stringent und detailliert aus, wie sie dem Beschuldigten wiederholt gesagt habe, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wolle.