1082 Z. 42 ff.). Sie gesteht auch Erinnerungslücken betreffend den Ablauf der Übergriffe ein und gibt zu Protokoll, dass sie nicht mehr wisse, ob sie dem Beschuldigten von ihren sexuellen Vorlieben erzählt und ob sie mit ihm über seinen Gegenbesuch in I.________(Ortschaft) gesprochen habe (pag. 257 Z. 529 und Z. 534; pag. 276 Z. 351 ff.; pag. 1083 Z. 18 ff.). Sie erinnert sich detailliert an das erste, jedoch nicht mehr detailliert an das zweite Mal und schon gar nicht an das (angebliche) dritte Mal Geschlechtsverkehr (pag. 257 Z. 529) und