(Ortschaft). Die Privatklägerin hinterliess dabei offensichtlich einen verängstigten Eindruck und äusserte mehrfach, sie habe Angst davor, der Beschuldigte könnte ihr Zuhause auflauern (pag. 168; pag. 188). Am Abend des 14. Dezembers 2021 geschah es dann tatsächlich, dass der Beschuldigte kurz vor Mitternacht bei der Privatklägerin Zuhause auftauchte. Die Privatklägerin alarmierte am 14. Dezember 2021 um 23:39 Uhr die Notrufzentrale und verlangte, dass dringend jemand bei ihr vorbeikomme. Sie habe ein Problem gehabt mit einem Menschen aus dem Internet. Sie sei bei ihm in F._____