Es erscheint schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb die Privatklägerin den Beschuldigten hätte blockieren sollen, sobald sie aus seiner Reichweite war, wenn sie gemeinsam eine harmonische Zeit verbracht hätten. Zudem lässt sich in objektiver Hinsicht aus dem Hergang, wie es zur Anzeige gegen den Beschuldigten gekommen ist, ebenfalls schliessen, dass vorgängig etwas Gravierendes passiert sein musste: