Hinzu kommt das Verhalten der Privatklägerin nach dem Aufenthalt beim Beschuldigten, welches sich ebenfalls aus einer aktenkundigen Audioaufnahme ergibt: Am 14. Dezember 2021, 06:45 Uhr, zeichnete der Beschuldigte mittels Smart-Home- System Alexa eine Sprachnachricht auf und übermittelte diese an die Privatklägerin. Darin forderte er sie auf, zu erklären, weshalb ihre Kontaktdaten bei ihm blockiert oder nicht vorhanden seien (pag. 216 f.). Daraus – und auch aus den Aussagen der Privatklägerin (vgl. E. III.12.3.3 hiernach) – ergibt sich, dass sie den Beschuldigten umgehend nach ihrer Heimreise auf ihrem Mobiltelefon bzw. auf ihrem